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   LAG Hamm, 05.09.2012 - 2 Sa 398/12   

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LAG Hamm, 05.09.2012 - 2 Sa 398/12 (https://dejure.org/2012,45357)
LAG Hamm, Entscheidung vom 05.09.2012 - 2 Sa 398/12 (https://dejure.org/2012,45357)
LAG Hamm, Entscheidung vom 05. September 2012 - 2 Sa 398/12 (https://dejure.org/2012,45357)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wahrung der Klagefrist durch Erhebung der Kündigungsschutzklage gegen das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland im Anwendungsbereich des NATO-Truppenstatuts

  • hensche.de

    Kündigungsschutzklage, Klagefrist

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wahrung der Klagefrist durch Erhebung der Kündigungsschutzklage gegen das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland im Anwendungsbereich des NATO-Truppenstatuts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • LAG Rheinland-Pfalz, 27.03.2009 - 9 Sa 737/08

    Rubrumsberichtigung und nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage

    Auszug aus LAG Hamm, 05.09.2012 - 2 Sa 398/12
    Ergibt sich in einem Kündigungsschutzprozess aus den gesamten erkennbaren Umständen, etwa aus dem der Klageschrift beigefügten Kündigungsschreiben, wer tatsächlich als beklagte Partei gemeint ist, ist die Berichtigung des Rubrums regelmäßig möglich mit der Folge, dass auch die dreiwöchige Klagefrist des § 4 Satz 1 KSchG gewahrt ist (vgl. BAG, Urteil v. 28.08.2008 - 2 AZR 279/07, NZA 2009, 221; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 27.03.2009 - 9 Sa 737/08, Juris).

    Bleibt dagegen die beklagte Partei nicht dieselbe, liegt keine "Berichtigung" vor, sondern es wird im Wege der Parteiänderung eine andere Partei in den Prozess eingeführt (vgl. BAG, Urteil v. 28.08.2008 - 2 AZR 279/07, NZA 2009, 221; Urt. v. 21.09.2006 - 2 AZR 573/05, NJW 2007, 458; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 27.03.2009 - 9 Sa 737/08, juris; LAG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 09.04.2010 - 13 Sa 1919/09, juris).

    Ob eine Auslegung der Kündigungsschutzklage und eine entsprechende Rubrumsberichtigung im dem Sinne, dass entsprechend Art. 56 Abs. 8 S. 2 Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut die Bundesrepublik Deutschland in Prozessstandschaft für das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland vorgenommen werden kann, wenn der Arbeitnehmer die Kündigungsschutzklage gegen die Beschäftigungs- Dienststelle erhebt und der Kündigungsschutzklage das Kündigungsschreiben der Dienststelle beifügt, kann offen bleiben (dafür BAG, Urt. v. 21.09.2011 - 7 AZR 134/10, NZA 2012, 271; LAG Rheinland-Pfalz, Urt. v. LAG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 27.03.2009 - 9 Sa 737/08, juris; LAG Hamm, Beschl. v. 16.10.1990 - 8 Ta 214/90, juris; dagegen LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 25.02.2005 - 8 Ta 6/05, juris; LAG Hessen, Beschl. v. 09.12.1988 - 15 Sa 615/88, juris).

  • BAG, 28.08.2008 - 2 AZR 279/07

    Kündigungsschutzklage - Auslegung der Klageschrift - unrichtige

    Auszug aus LAG Hamm, 05.09.2012 - 2 Sa 398/12
    Ergibt sich in einem Kündigungsschutzprozess aus den gesamten erkennbaren Umständen, etwa aus dem der Klageschrift beigefügten Kündigungsschreiben, wer tatsächlich als beklagte Partei gemeint ist, ist die Berichtigung des Rubrums regelmäßig möglich mit der Folge, dass auch die dreiwöchige Klagefrist des § 4 Satz 1 KSchG gewahrt ist (vgl. BAG, Urteil v. 28.08.2008 - 2 AZR 279/07, NZA 2009, 221; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 27.03.2009 - 9 Sa 737/08, Juris).

    Bleibt dagegen die beklagte Partei nicht dieselbe, liegt keine "Berichtigung" vor, sondern es wird im Wege der Parteiänderung eine andere Partei in den Prozess eingeführt (vgl. BAG, Urteil v. 28.08.2008 - 2 AZR 279/07, NZA 2009, 221; Urt. v. 21.09.2006 - 2 AZR 573/05, NJW 2007, 458; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 27.03.2009 - 9 Sa 737/08, juris; LAG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 09.04.2010 - 13 Sa 1919/09, juris).

  • BAG, 13.07.1989 - 2 AZR 571/88

    Anforderungen an die Klageerhebung - Voraussetzungen für die Richtigkeit der

    Auszug aus LAG Hamm, 05.09.2012 - 2 Sa 398/12
    Eine entgegen Artikel 56 Abs. 8 des Zusatzabkommens zum Nato-Truppenstatut nicht gegen die Bundesrepublik Deutschland als Prozessstandschafterin, sondern gegen das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland, vertreten durch das Britische Verteidigungsministerium, erhobene Kündigungsschutzklage wahrt die dreiwöchige Klagefrist des § 4 S. 1 KSchG nicht (vgl. auch BAG, Urteil vom 13.07.1989 - 2 AZR 571/88, juris).

    Dementsprechend ist eine Rubrumsberichtigung bei einer Kündigungsschutzklage, die gegen einen genau bezeichneten allierten Arbeitgeber und nicht entsprechend Art. 56 Abs. 8 S. 2 Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut gegen die Bundesrepublik Deutschland als Prozessstandschafterin erhoben wird, nicht möglich (vgl. BAG, Urt. v. 13.07.1889 - 2 AZR 571/88, juris; LAG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 25.06.2006 - 10 Sa 738/05, ZTR 2006, 675).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 09.04.2010 - 13 Sa 1919/09

    Kündigungsschutzklage - Auslegung der Klageschrift - Berichtigung des Rubrums -

    Auszug aus LAG Hamm, 05.09.2012 - 2 Sa 398/12
    Bleibt dagegen die beklagte Partei nicht dieselbe, liegt keine "Berichtigung" vor, sondern es wird im Wege der Parteiänderung eine andere Partei in den Prozess eingeführt (vgl. BAG, Urteil v. 28.08.2008 - 2 AZR 279/07, NZA 2009, 221; Urt. v. 21.09.2006 - 2 AZR 573/05, NJW 2007, 458; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 27.03.2009 - 9 Sa 737/08, juris; LAG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 09.04.2010 - 13 Sa 1919/09, juris).

    Für eine Auslegung der Parteibezeichnung in der Klageschrift in dem Sinne, dass sich die Klage nicht gegen den Arbeitgeber, sondern gegen eine andere rechtsfähige Person richten soll, bedarf es besonderer Anhaltspunkte (vgl. LAG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 09.04.2010 - 13 Sa 1919/09, juris), die die vorliegend fehlen.

  • BAG, 21.09.2006 - 2 AZR 573/05

    Kündigungsschutzklage - Klagefrist - unrichtige Parteibezeichnung

    Auszug aus LAG Hamm, 05.09.2012 - 2 Sa 398/12
    Bleibt dagegen die beklagte Partei nicht dieselbe, liegt keine "Berichtigung" vor, sondern es wird im Wege der Parteiänderung eine andere Partei in den Prozess eingeführt (vgl. BAG, Urteil v. 28.08.2008 - 2 AZR 279/07, NZA 2009, 221; Urt. v. 21.09.2006 - 2 AZR 573/05, NJW 2007, 458; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 27.03.2009 - 9 Sa 737/08, juris; LAG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 09.04.2010 - 13 Sa 1919/09, juris).
  • BAG, 21.09.2011 - 7 AZR 134/10

    Wirksamkeit einer tarifvertraglichen Altersgrenze

    Auszug aus LAG Hamm, 05.09.2012 - 2 Sa 398/12
    Ob eine Auslegung der Kündigungsschutzklage und eine entsprechende Rubrumsberichtigung im dem Sinne, dass entsprechend Art. 56 Abs. 8 S. 2 Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut die Bundesrepublik Deutschland in Prozessstandschaft für das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland vorgenommen werden kann, wenn der Arbeitnehmer die Kündigungsschutzklage gegen die Beschäftigungs- Dienststelle erhebt und der Kündigungsschutzklage das Kündigungsschreiben der Dienststelle beifügt, kann offen bleiben (dafür BAG, Urt. v. 21.09.2011 - 7 AZR 134/10, NZA 2012, 271; LAG Rheinland-Pfalz, Urt. v. LAG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 27.03.2009 - 9 Sa 737/08, juris; LAG Hamm, Beschl. v. 16.10.1990 - 8 Ta 214/90, juris; dagegen LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 25.02.2005 - 8 Ta 6/05, juris; LAG Hessen, Beschl. v. 09.12.1988 - 15 Sa 615/88, juris).
  • BVerwG, 28.07.2006 - 6 P 3.06

    Beurteilungsrichtlinie; Ordnung in der Dienststelle; Verhalten; Verhalten der

    Auszug aus LAG Hamm, 05.09.2012 - 2 Sa 398/12
    Dementsprechend ist eine Rubrumsberichtigung bei einer Kündigungsschutzklage, die gegen einen genau bezeichneten allierten Arbeitgeber und nicht entsprechend Art. 56 Abs. 8 S. 2 Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut gegen die Bundesrepublik Deutschland als Prozessstandschafterin erhoben wird, nicht möglich (vgl. BAG, Urt. v. 13.07.1889 - 2 AZR 571/88, juris; LAG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 25.06.2006 - 10 Sa 738/05, ZTR 2006, 675).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 25.01.2006 - 10 Sa 738/05

    Fehlerhafte Bezeichnung des Beklagten in einer Kündigungsschutzklage

    Auszug aus LAG Hamm, 05.09.2012 - 2 Sa 398/12
    Dementsprechend ist eine Rubrumsberichtigung bei einer Kündigungsschutzklage, die gegen einen genau bezeichneten allierten Arbeitgeber und nicht entsprechend Art. 56 Abs. 8 S. 2 Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut gegen die Bundesrepublik Deutschland als Prozessstandschafterin erhoben wird, nicht möglich (vgl. BAG, Urt. v. 13.07.1889 - 2 AZR 571/88, juris; LAG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 25.06.2006 - 10 Sa 738/05, ZTR 2006, 675).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 25.02.2005 - 8 Ta 6/05

    Nachträgliche Zulassung einer Kündigungsschutzklage

    Auszug aus LAG Hamm, 05.09.2012 - 2 Sa 398/12
    Ob eine Auslegung der Kündigungsschutzklage und eine entsprechende Rubrumsberichtigung im dem Sinne, dass entsprechend Art. 56 Abs. 8 S. 2 Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut die Bundesrepublik Deutschland in Prozessstandschaft für das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland vorgenommen werden kann, wenn der Arbeitnehmer die Kündigungsschutzklage gegen die Beschäftigungs- Dienststelle erhebt und der Kündigungsschutzklage das Kündigungsschreiben der Dienststelle beifügt, kann offen bleiben (dafür BAG, Urt. v. 21.09.2011 - 7 AZR 134/10, NZA 2012, 271; LAG Rheinland-Pfalz, Urt. v. LAG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 27.03.2009 - 9 Sa 737/08, juris; LAG Hamm, Beschl. v. 16.10.1990 - 8 Ta 214/90, juris; dagegen LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 25.02.2005 - 8 Ta 6/05, juris; LAG Hessen, Beschl. v. 09.12.1988 - 15 Sa 615/88, juris).
  • ArbG Herford, 25.01.2012 - 1 Ca 1235/11

    Wirksamkeit einer Kündigung mangels rechtzeitig eingelegter Kündigungsschutzklage

    Auszug aus LAG Hamm, 05.09.2012 - 2 Sa 398/12
    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Herford vom 25.01.2012 - 1 Ca 1235/11 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Hessen, 09.12.1988 - 15 Sa 615/88

    Rechtswirksamkeit einer ordentlichen verhaltensbedingten Kündigung; Fernfahrer

  • LAG Hamm, 16.10.1990 - 8 Ta 214/90
  • BAG, 20.02.2014 - 2 AZR 248/13

    Parteibezeichnung - Prozessstandschaft

    Auf die Rechtsmittel des Klägers werden das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 5. September 2012 - 2 Sa 398/12 - und das Urteil des Arbeitsgerichts Herford vom 25. Januar 2012 - 1 Ca 1235/11 - einschließlich des Versäumnisurteils vom 11. November 2011 aufgehoben.
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